Die Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg e.V. an der Handelskammer der Freien und Hansestadt Hamburg hat ein Leitbild entwickelt.

Diesen ethischen Grundsätzen und Werten, dem Prinzip von Treu und Glauben, sowie der Unterlassung von Handlungen, die mit dem Anspruch kaufmännischen Vertrauens nicht vereinbar sind, fühle ich mich verpflichtet!

Leit­bild des Ehr­ba­ren Kauf­manns im Verständ­nis der Ver­samm­lung Ei­nes Ehr­ba­ren Kauf­manns zu Ham­burg e.V.:

Der Ehr­ba­re Kauf­mann als Per­son: Wel­chen Wer­ten ist er ver­pflich­tet?

Der Ehr­ba­re Kauf­mann ist welt­of­fen und frei­heit­lich ori­en­tiert.
Der Ehr­ba­re Kauf­mann steht zu sei­nem Wort, sein Hand­schlag gilt.

  • Er ge­währt und for­dert kauf­män­ni­sches Ver­trau­en.
  • Für ihn gilt: fair ver­han­deln, pünkt­lich leis­ten, kor­rekt ab­rech­nen.

Der Ehr­ba­re Kauf­mann ent­wi­ckelt kauf­män­ni­sches Ur­teils­ver­mö­gen.

  • Er hat ein fun­dier­tes wirt­schaft­li­ches Wis­sen, das ihn be­fä­higt, sei­ne Ge­schäf­te er­folg­reich zu füh­ren.

Das Leit­bild des Ehr­ba­ren Kauf­manns speist sich aus der Ge­schich­te der Ham­bur­ger Kauf­leu­te. Die Wur­zeln rei­chen bis in das Jahr 1517 zu­rück. Das Be­kennt­nis zur In­ter­na­ti­o­na­li­tät und zum Frei­han­del hat die­se Ge­schich­te im­mer ge­prägt und ist für die Ver­samm­lung Ei­nes Ehr­ba­ren Kauf­manns zu Ham­burg (VEEK) ein we­sent­li­cher Teil ih­res Selbst­verständ­nis­ses.

Der Grund­satz „Ein Mann, ein Wort“ ge­hört zu den all­seits an­er­kann­ten Ide­a­len des kauf­män­ni­schen Ge­schäfts­ver­kehrs. Der Hand­schlag zwi­schen den Ver­trags­part­nern ist da­für ein Sym­bol. Auch wenn am Te­le­fon, im Schrift­wech­sel oder im In­ter­net kein di­rek­ter per­sön­li­cher Kon­takt statt­fin­det, ist die mit die­sem Sym­bol ver­bun­de­ne Bot­schaft klar und verständ­lich.

Er­folg ist kein Grad­mes­ser für Ehr­bar­keit, we­der im po­si­ti­ven noch im ne­ga­ti­ven Sin­ne. Für den Ehr­ba­ren Kauf­mann sind die bei­den Be­grif­fe „Ehr­bar“ und „Kauf­mann“ je­doch un­trenn­bar mit­ei­nan­der ver­bun­den. Der kauf­män­ni­sche Sinn für Re­a­li­tä­ten und die Ori­en­tie­rung an ethi­schen Wer­ten müs­sen zu­sam­men­spie­len.

Der Ehr­ba­re Kauf­mann in sei­nem Un­ter­neh­men: Be­din­gun­gen für ehr­ba­res Han­deln schaf­fen

Der Ehr­ba­re Kauf­mann ist Vor­bild in sei­nem Han­deln.

  • Er läßt sich er­kenn­bar von sei­nen Wer­ten lei­ten, auch in schwie­ri­gen Si­tu­a­ti­o­nen.

Der Ehr­ba­re Kauf­mann schafft in sei­nem Un­ter­neh­men die Vo­raus­set­zun­gen für ehr­ba­res Han­deln.

  • Er wirkt auf die Or­ga­ni­sa­ti­on ein und gibt vor, dass sei­ne Ma­xi­men ge­lebt wer­den.
  • Er gibt die Wer­te des Ehr­ba­ren Kauf­manns an fol­gen­de Ge­ne­ra­ti­o­nen wei­ter.

Der Ehr­ba­re Kauf­mann legt sein un­ter­neh­me­ri­sches Wir­ken lang­fris­tig und nach­hal­tig an.

  • Er re­flek­tiert die Fol­gen sei­nes Han­delns für sein Un­ter­neh­men und sein Um­feld.

Ein Vor­bild im Un­ter­neh­men zu sein be­deu­tet nicht, be­leh­rend oder mo­ra­li­sie­rend auf­zu­tre­ten. Es geht viel­mehr um per­sön­li­che Au­then­ti­zi­tät, die aus ei­ner in­ne­ren und kon­se­quent ge­leb­ten Über­zeu­gung stammt.

Die be­son­de­re ge­sell­schaft­li­che Rol­le des Un­ter­neh­mers er­gibt sich vor al­lem durch sei­ne Ver­ant­wor­tung für sei­ne Mit­ar­bei­ter, Ge­schäfts­part­ner und Kun­den. Er kann Or­ga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren nach sei­nen Wer­ten ge­stal­ten. Die­se be­son­de­re Ein­fluss­mög­lich­keit er­streckt sich auch auf den kauf­män­ni­schen Nach­wuchs. In die­sem Sin­ne ko­o­pe­riert die VEEK mit der Ham­burg School of Busi­ness Ad­mi­nist­ra­ti­on bei Stu­di­en­gän­gen, de­ren we­sent­li­che In­hal­te die Wer­te des Ehr­ba­ren Kauf­manns sind. Sie sucht den Di­a­log mit Schü­lern und Aus­zu­bil­den­den, etwa durch die Ver­an­stal­tung von wirt­schaft­sethi­schen Ju­gend­wett­be­wer­ben.

Rück­sichts­lo­ses Ver­hal­ten von Un­ter­neh­mern oder Ma­na­gern ak­zep­tiert die Ge­sell­schaft nicht. Dau­er­haf­te An­er­ken­nung er­hält die Un­ter­neh­mer­schaft nur dann, wenn der in­di­vi­du­el­le Ge­winn im Ein­klang mit der Leis­tung für Un­ter­neh­men und Ge­sell­schaft steht.

Der Ehr­ba­re Kauf­mann in Wirt­schaft und Ge­sell­schaft: Den Rah­men für ehr­ba­res Han­deln be­grei­fen und ge­stal­ten

Der Ehr­ba­re Kauf­mann hält sich an das Prin­zip von Treu und Glau­ben.

  • Treu und Glau­ben ver­pflich­ten zu ei­ner Rück­sicht­nah­me auf die be­rech­tig­ten

In­te­res­sen an­de­rer und zu ei­nem red­li­chen und loya­len Ver­hal­ten im Ge­schäfts­ver­kehr. Nicht al­les, was recht­lich zu­läs­sig ist, ist auch ehr­bar!

Der Ehr­ba­re Kauf­mann er­kennt und über­nimmt Ver­ant­wor­tung für die Wirt­schafts- und Ge­sell­schafts­ord­nung.

  • Er sieht die Wirt­schafts- und Ge­sell­schafts­ord­nung als not­wen­di­gen Rah­men für sein Han­deln an.
  • Er tritt für Frei­heit, so­zi­a­le Si­cher­heit und Wah­rung der Men­schen­wür­de ein.

Der Ehr­ba­re Kauf­mann tritt auch im in­ter­na­ti­o­na­len Ge­schäft für sei­ne Wer­te ein.

  • Als kri­ti­scher Part­ner sucht er Ein­fluss auf ab­wei­chen­de Prak­ti­ken.

Es kann und soll nicht je­des De­tail des Wirt­schafts­le­bens durch Ge­set­ze ge­re­gelt wer­den. Die Ein­hal­tung un­ge­schrie­be­ner Re­geln des An­stands in­ner­halb des ge­setz­li­chen Rah­mens ist da­her nicht nur ethisch, son­dern auch volks­wirt­schaft­lich rich­tig.

Die so­zi­a­le Markt­wirt­schaft hat sich als die Ge­sell­schafts­ord­nung er­wie­sen, die am ehes­ten ge­eig­net ist, das größt­mög­li­che Wohl für die meis­ten Men­schen zu schaf­fen. Gleich­wohl ist sie we­der un­an­ge­foch­ten noch in al­len Ein­zel­hei­ten exakt de­fi­niert. Sie muss da­her auch au­ßer­halb der Par­tei­po­li­tik mög­lichst breit und mit Über­zeu­gung ge­tra­gen wer­den. Die Kauf­leu­te und ihre Or­ga­ni­sa­ti­o­nen spie­len da­bei eine we­sent­li­che Rol­le.

Im in­ter­na­ti­o­na­len Ge­schäft gibt es für ethi­sche Di­lem­ma­ta kei­ne ein­fa­chen

Re­zep­te. So kann etwa das Verständ­nis von Um­welt­stan­dards oder men­schen­wür­di­gen Ar­beits­be­din­gun­gen höchst un­ter­schied­lich sein. Nur mit Re­spekt und in­ter­kul­tu­rel­ler Kom­pe­tenz kann Ver­trau­en auf­ge­baut wer­den, das Ein­fluss­nah­me durch Über­zeu­gung er­mög­licht. Ein be­son­de­res Ziel der VEEK ist es, der Kor­rup­ti­on ent­ge­gen­zu­wir­ken. Die Be­kämp­fung von kri­mi­nel­len Struk­tu­ren ist je­doch vor al­lem eine Auf­ga­be der Staa­ten und der Staa­ten­ge­mein­schaf­ten.